Verbot der Diskriminierung
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
(Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)
Unterlagen der Pressekonferenz vom 9. Mai 2019
Download Statement Mag. Gabriele Schauer 9.5.2019
Download Statement Dr.in Marianne Gumpinger 9.5.2019
Unterlagen Pressekonferenz Menschenrechtesymposium 2019