GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ ARTIKEL 7
„Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich und haben ohne
Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
Alle haben Anspruch auf den gleichen Schutz gegen jede
unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erklärung
verletzen würde, und gegen jede Aufreizung zu einer derartigen
unterschiedlichen Behandlung.“