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Faschismus und Antiziganismus – damals und jetzt

Nuna Stojka, Schwiegertochter von Ceija Stojka (österr. Roma und KZ-Überlebende), Wolfgang Fehrerberger B.A. (SOS-Menschenrechte)

Einleitende Worte von Nuna Stoika:
Nuna Stoika identifiziert sich selbst als „österreichische Romni“ und ihre zentrale Botschaft lautet „Es darf nie vergessen werden“.

Warum die TeilnehmerInnen diesen Workshop wählten:

  • Der Begriff „Antiziganismus“ ist bekannt, aber genaues Wissen darüber fehlt. Offene Fragen über Lebensweise von Roma und Sinti.
  • Kein Thema in der Schulbildung.
  • Vorurteile der Bevölkerung schwer zu ertragen. Positive zwischenmenschliche Begegnungen widersprechen Stereotypen und Angst gegenüber Roma und Sinti.

Brainstorming zum Thema:
Reisende, Burgenland, Rumänien, fahrendes Volk, Vorurteile

Theoretischer Input:

  • „Fahrendes Volk“ eher früher, „reisend“ auch nur durch Zwang, heutzutage mehrheitlich sesshaft.
  • Wortursprung „Zigeuner“ nicht wissenschaftlich nachzuweisen, „Antiziganismus“ kontroversieller Begriff, weil Sammelbegriff - bedeutet „Zigeunerfeindlichkeit“.
  • Es gibt keine homogene Roma und Sinti Gruppe. Sie sind sprachlich und kulturell verschieden. Am ehesten eint sie mehrheitlich die Religion, nämlich das Christentum.
  • Roma und Sinti sind die größte ethnische Minderheit in Europa.
  • Verfolgung begann im Besonderen in den 30er Jahren > ökonomischer und sozialer Ausschluss, erreichte Höhepunkt unter Hitler.
  • „Porajmos“: romanes Begriff für Völkermord an Roma und Sinto > systematische Ermordung. Genaue Zahlen schwer zu deklarieren.
  • Viele Roma und Sinti bekamen keine Entschädigung für die Gräueltaten.
  • Bis heute gibt es viele Vorurteile gegenüber Roma und Sinti, deswegen deklarieren sich viele weiterhin nicht öffentlich als Roma und Sinti.

Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus der Gruppenarbeit – Textabschnitte aus dem Buch „Wir leben im Verborgenen“ (Ceija Stoika):

  • Es gibt das Bedürfnis des Menschen zu „schubladisieren“. Wir leben in einer von Angst geprägten Gesellschaft. Alles was „anders“ ist wird erstmal abgewertet.
  • Die jüngste Generation der Roma und Sinti sind weniger von Diskriminierung betroffen als die vorigen Generationen.
  • Roma und Sinti haben sich bis zu einem gewissen Grad „modernisiert“, d.h. sich der modernen Gesellschaft angepasst. Jedoch herrscht unter Roma und Sinti weiterhin ein ausgeprägtes Traditionsbewusstsein.

Menschen: Kontrolliert und überwacht

Dr. Hans Gerhard Zeger, Obmann der ARGE Daten

Ablauf:

  1. kurze Vorstellrunde und Klärung der Fragen „Warum interessiere ich mich für diesen Workshop?“ und „Welche konkreten Anliegen habe ich zu diesem Thema?“
  2. Einstieg ins Thema, Input von Hr. Dr. Zeger, offene diskursive Runde
  3. Klärung offener konkreter Fragen/Unklarheiten

Schlagworte zum Workshop:

Umgang mit modernen Technologien wie Smartphones und Social Media, Videoüberwachung, medizinische Daten/medizinische Prognostik, vielfältige Möglichkeit mit Daten umzugehen, rechtliche Situation.

Inhalte:
Umgang mit Daten: Der Arzt teilt ihnen mit „Sie haben eine 40%ige/85%ige Wahrscheinlichkeit an Brust-/Prostatakrebs zu erkranken“ oder „Ihr ungeborenes Kind hat eine 20%ige Wahrscheinlichkeit Down Syndrom zu haben“. Was machen wir mit dieser Information? Inwiefern beeinflussen Daten unser Leben? Verantwortungsbewusster Umgang mit Daten ist notwendig!

Videoüberwachung:
Warum stört es uns überwacht zu werden, wenn man nichts zu verbergen hat? Umfragen zufolge befürworten über 70% der österreichischen Bevölkerung Videoüberwachung an öffentlichen Orten, da mit Videoüberwachung das Gefühl vermittelt wird, jemand würde sich kümmern, würde auf einen achten. Videokameras haben allerdings keine präventive Wirkung in Bezug auf kriminelles Verhalten. Videoüberwachung müsste flächendeckend eingesetzt werden. 

Datenschutz ist ein Minderheitenrecht. Es ist ein Grundrecht unbeobachtet leben zu können und auf dieses Recht muss bestanden werden. Es muss nicht erklärt werden was man zu verbergen hat, wenn man gegen Videoüberwachung ist. Diejenige Person die das Recht auf Privatleben durch Videoüberwachung einschränken möchte, muss begründen warum (z.B. Politik).

Webtracking:
Ruft man eine Webseite auf, werden im Hintergrund unbemerkt teilweise bis zu 100 anderer Seiten „aufgerufen“. 100 andere Stellen wissen somit, dass ich diese Webseite besucht habe. Warum ist das von Interesse? Firmen wie Google und eine Vielzahl anderer sammeln diese Informationen und können so individuelle Profile erstellen. Dies ermöglicht, NutzerInnen maßgeschneiderte und zielgerichtete Werbeangebote zu zeigen. Einige Firmen werten auch Inhalte von Emails aus und Smartphone Apps gewinnen zunehmend an Bedeutung. Hier handelt es sich um ein Geschäftsmodell mit dem sehr viel Geld verdient wird. Es kann anhand der großen Menge an Daten die über Individuen gespeichert sind, versucht werden Wahrscheinlichkeitsaussagen über NutzerInnen zu treffen. Besucht man z.B. regelmäßig Glücksspielseiten, könnte der Schluss gezogen werden, man sei spielsüchtig und es könnte die Bonität als schlecht eingestuft werden (z.B. Social Media Plattform die versucht, Aussagen über die Bonität ihrer NutzerInnen zu treffen).

Die zentrale Frage ist, wie die Daten über mich verwertet und interpretiert werden. Es kann passieren dass unverlässliche Schlüsse über Personen gezogen werden, die das Leben beeinflussen. Hier gilt es die Medienkompetenz bereits bei Kindern zu stärken!

„big data“:
Alltägliche Informationen werden gesammelt. Die Datenmenge ist jedoch zu groß, zu unstrukturiert und zu komplex um sie mit herkömmlichen Methoden auszuwerten. Hier stehen wir noch ganz an Anfang. Was aber wird in 30 Jahren mit den Daten, die bis dahin von uns gesammelt wurden?

Rechtliche/gesetzliche Situation:
Recht auf Datenschutz ist ein Menschenrecht. Jede/r der/die Daten über eine Person sammelt muss, dafür einen berechtigten Grund haben. Dieses Recht gilt gegenüber dem Staat, aber auch gegenüber Unternehmen und unter Umständen auch gegenüber Privatpersonen, die Daten über eine andere Person weiterverarbeiten (Drittwirkung). Man kann damit allerdings keinen rechtlichen Verpflichtungen entgehen, wie z.B. Zahlungen beim Finanzamt oder Löschung des Strafregisterauszuges. 

Das Recht unbeobachtet Leben zu können ist verankert in der EMRK Art. 8 „Recht Familien- und Privatleben“ und die EU Grundrechtcharta im Art. 7 + 8.

Das Datenschutzgesetz beinhaltet das Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten, Recht auf Richtigstellung falscher Daten, Recht auf Löschung unzulässigerweise verarbeiteter/falscher/irrelevanter Daten, das Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten (z.B kann Anfrage an Bürgermeister/in, das Innenministerium etc. gestellt werden) und das Recht auf Information über die Weiterberarbeitung der personenbezogenen Daten. Ab 25.05.2018 gibt es die neue Datenschutzgrundverordnung, die diverse Regelungen rund um den Datenschutz verschärft und Datenmissbrauch hoch bestraft. 

Recht am eigenen Bild:
Privatpersonen dürfen Informationen über eine andere Person (inkl. Fotos) nicht verbreiten (z.B. Fotos ohne Einverständnis auf FB posten, etc.). Es kann zivilrechtlich Schadensersatz geklagt werden. Mit dem neuen Datenschutzgrundverordnung (25.05.2018) steigen die Chancen noch weiter, vor Gericht Recht zu bekommen. Bei Presseartikel wird in jedem Fall neu zwischen Privatsphäre und Pressefreiheit abgewogen. 

Daten und Informationen werden immer unspezifischer (online kann im Grunde jede/jeder schreiben was er möchte). Man müsste bei Kindern beginnen, das analytische Wissen/Denken zu fördern. Keine Wikipedia Artikel lesen, sondern schreiben und herausfinden lassen, wo man gute Daten/Primärdaten herbekommt. Es braucht Sensibilisierung im Umgang mit Daten!

Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert!

Mag. Reinhard Leonhardsberger M.A. (SOS-Menschenrechte), Gunther Trübswasser  (SOS-Menschenrechte) in Kooperation mit Klaudia Karoliny (Selbstbestimmt-Leben-Initiative OÖ)

Einstieg: Vorurteile – Diversität
Die Vorstellrunde der TrainerInnen wird mit einer Übung verknüpft, die die ersten Eindrücke und die Vorurteile der TeilnehmerInnen sammelt. Daraus ergibt sich Einigkeit darüber, dass alle Menschen Vorurteile haben, man sich dieses Schubladendenkens aber bewusst werden muss, um darüber reflektieren zu können. Für einen realistischen Eindruck zu einer Person ist immer die direkte  Kommunikation mit der Person notwendig.

Vorstellung: Initiativen und Herausforderungen
Bei der Vorstellung der Vereine SOS Menschenrechte und Selbstbestimmt-Leben-Initiative werden zugleich erste Probleme in deren Arbeitsbereich angesprochen, zum Beispiel die finanzielle Situation im Hinblick auf persönliche Assistenz. Die Warteliste für persönliche Assistenz ist lange, obwohl Rechtsanspruch darauf bestünde. In Oberösterreich besteht jedoch kein Rechtsanspruch für Personen mit Lernschwierigkeiten oder psychosozialen Problemen.

Annäherung: Wo beginnt Behinderung?
Übung mit Bildern von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen verdeutlicht, dass nicht jede Behinderung auf den ersten Blick erkennbar ist. Die TeilnehmerInnen wählen zum Großteil Bilder aus, in denen sie einen Bezug zu ihrem eigenen Leben erkennen. Zum Beispiel wählt eine Brillenträgerin ein Bild mit einem Brillenträger aus. In der darauf folgenden Diskussion wird verdeutlicht, dass für die Betroffenen das „behindert werden“ gegenüber dem „behindert sein“ dominiert – zum Beispiel wenn man nicht ohne Organisationsaufwand den Lift benutzen kann, sondern dafür einen extra Schlüssel braucht.

Selbsterfahrung:
In der praktischen Übung testen die TeilnehmerInnen beispielsweise: Orientierung mit einer Augenbinde, Kommunikation mit Gehörschutz, Bewegung in einem Schulgebäude mit einem Rollstuhl, Sprechen mittels Sprachtafeln. Die Mehrheit der TeilnehmerInnen berichtet über ihre Gefühle der Unsicherheit und Abhängigkeit. Die Kommunikation mit Sprechtafeln fällt den TeilnehmerInnen besonders schwer - die Kommunikation dauert für Ungeübte sehr lange.

Entwicklungen und Rahmenbedingungen:
Die Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderungen ist auch in Österreich seit 2008 in Kraft. In ihrer Entstehung kamen 50% der Delegierten aus der Zivilgesellschaft heraus, das stellt eine Besonderheit an Mitbestimmung abseits von offiziellen Vertretern dar. Wichtig ist in dieser Konvention vor allem, dass sie grundlegende Rechte von Menschen mit Behinderung definiert, deren Lebenssituation die Allgemeine Menschenrechtserklärung nicht ausreichend abbildet, sowie dass Behinderung in ihrer sozialen Dimension und nicht nach medizinischen Anhaltspunkten definiert wird. 

Die deutschsprachige Selbstbestimmt-Leben-Initiative ist im internationalen Vergleich noch eher jung, mögliche Ursache dafür ist lange Zeit mangelndes Selbstbewusstsein bedingt durch die historischen Verbrechen an Menschen mit Behinderungen. Wird einer Gruppe von Menschen das Recht auf Leben abgesprochen, hat dies noch lange Zeit danach Auswirkungen auf deren Position in der Gesellschaft. 

Die Behindertenrechtskonvention ist die erste UN-Konvention mit integriertem Kontrollmechanismus, die Staatenprüfung. 2019 werden das nächste Mal Berichte des Ministeriums sowie der NGOs über die Situation in Österreich eingereicht und bei einer Sitzung in Genf besprochen. Behandelt werden keine Einzelfälle sondern strukturelle Probleme im jeweiligen Land. 

Probleme gibt es in Österreich zum Beispiel bei der finanziellen Ausstattung der in der Konvention vorgesehenen Monitoringausschüsse auf Bundes- und Länderebene. Es fehlt Geld, Personal, Infrastruktur und Informationszugang um zufriedenstellend arbeiten zu können. 

Demokratie leben - Best Practise aus der Region und den Partnerstädten

1. Eine Schule in Mauthausen (Österreich) - Gedenkarbeit mit 10 bis 14 Jährigen
Vortragender: Dir. Wintersberger Josef, Direktor Neue Mittelschule
Inhalt: Rund um die Besichtigung der Gedenkstädte Maushausen wurden pädagogische Methoden zur intensiven Vor- und Nachbereitung erarbeitet. Des Weiteren für der Eigenanspruch „Schule ohne Rassismus“ zu sein intensiviert und Projekte rund um die Themenbereiche Flucht und Diversität verankert.

2. In Demokratie investieren – Ein Projekt der Stadt Empoli (Italien) in Zusammenarbeit mit den ansässigen Schulen
Vortragende: Frau Eleonora Caponi, Assessori Empoli
Inhalt: Das Projekt welches sich an Lehrende, StudentInnen und BürgerInnen richtet hat sich zur Aufgabe gemacht, den Zugang zur Geschichte zu forcieren und die Lehren daraus zu ziehen. Dazu werden Trainingsprogramme, Museumsbesuche und die Zusammenarbeit mit Partnerstädten (der Bewusstseinsregion) angeboten.

3. Arbeitsgruppe Exil der Cendrassos Hochschule (Katalonien - Spanien/): Deportation und Holocaust
Vortragender: Herr Jordi Gali Farres, Arbeitsgruppe Exil, Deportation und Holocaust – Cendrassos Hochschule
Inhalt: 2014 wurde eine Arbeitsgruppe für GeschichtslehrerInnen gegründet, um den Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Methoden zu erarbeiten, wie besonders sensible Themen weitergegeben werden können. Interesse und Bewusstsein der SchülerInnen sollen insbesondere zu Themen wie dem „Holocaust“, „Deportationen“ und dem „spanischen Bürgerkrieg“ erweckt werden. 

4. Projekt KreBul (Prachatice/ Tschechien) – Themen des Todes: Buch über den Todesmarsch von Juden am Ende des 2. Weltkrieges
Vortragender: Dir. Zdenek Krejsa; Autorin: Jaroslava Krejsova
Inhalt: 2006 kam die erste Fassung des Buches in 3 Sprachen heraus, welches viele Beiträge von ZeitzeugInnen umfasst. Dieses Buch war der Auslöser für weitere Bewusstseinsarbeit in dieser Region, wie zum Beispiel das Restaurieren von Gedenktafeln und Grabsteinen und die Organisation eines jährlichen Gedenkmarsches. Neben Schulungen und Konferenzen wurde ein Sammelband herausgegeben, welcher didaktische Übungen zur Bearbeitung dieses Themenfeldes bietet.  

5. Zivildienst in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen
Vortragende: Mathias Heilmann, Julian Höllinger
Inhalt: Die aktiven Zivildiener stellen ihre Arbeitsbereiche vor, die neben dem BesucherInnenservice auch noch administrative Tätigkeiten, Instandhaltung und Recherchearbeiten beinhaltet. 

6. Bistro Diakonie KZ Gedenkstätte – Projekt Menschen mit Handicaps der Region
Vortragender: Herr Michael Novotny
Inhalt: Das Bistro versteht sich als „soziale Firma“, die fünf Menschen mit Beeinträchtigungen einen Arbeitsplatz bietet. An diesem geschichtssensiblen Ort, dient dieses Projekt auch als Gedenkarbeit und forciert den Kontakt zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen. 

7.  Prachatice (Tschechien) Stadt ohne Barrieren
Vortragende: Hana Rabenhauptova
Inhalt: Die Projektgruppe präsentierte eine Fotoausstellung zu Menschen- und Bürgerrechten von Menschen mit Behinderungen. Die Stadt Prachatice, wurde als eine „soziale Stadt“ mit vielen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen (13% der Bevölkerung) vorgestellt.

8. Regionales Kompetenzzentrum für Integration und Diversität (REKI)
Vortragender: Herr Michael Schönangerer
Inhalt: Die Arbeit des REKI, welches in jedem oberösterreichischen Bezirk vertreten ist, umfasst die Beratung und Unterstützung von BürgerInnen, Verwaltung und Politik. Die konkreten Aktivitäten sind von der Situation und den Bedürfnissen der Region abhängig.

9. SOMA (Perg/Österreich) – Sozialmarkt Rotes Kreuz
Vortragende: Frau Elfriede Reindl
Inhalt: Diese  Einkaufsmöglichkeit wurde für Menschen mit geringem Einkommen geschaffen, um auf die prekäre finanzielle Situation vieler Menschen zu reagieren. Die meisten Waren kommen direkt vom Handel und werden kurz vor dem Ablaufdatum oder wegen Beschädigungen an den Sozialmarkt abgegeben. Dieses Geschäft bietet auch Beschäftigungsmöglichkeiten für AsylwerberInnen und für Menschen mit Behinderungen. 14 weitere Gemeinden werden wöchentlich angefahren, um dem Bedarf gerecht zu werden. 

Filmpräsentation
Zwei Filme werden gezeigt (von Investire in Democrazia und KreBul), anschließend erfolgt eine Diskussion darüber, sowie der allgemeine Austausch zur Projektarbeit in Italien und Tschechien. 

Film 1: In Demokratie investieren (aus Italien)
Mit der Begründung der Partnerschaft zwischen St. Georgen/Gusen und Empoli 1997 wurde das Projekt Investire in Democrazia gestartet. Die beiden Orte verbindet ihre Geschichte: Zu Beginn des 2. Weltkriegs wurden viele junge Facharbeiter aus der Region Empoli deportiert, um in den Stollenanlagen in St. Georgen/Gusen unter unmenschlichen Arbeits- und Sozialbedingungen zu arbeiten. Viele kamen dabei ums Leben. Investire in Democrazia umfasst Trainingsprogramme für Lehrer*innen (Geschichtsunterricht, Integrationspolitik, Friedensbildung), Trainingsprogramme für Schüler*innen (u. a. zur Geschichte Empolis), den Besuch von Museen, Konzentrationslagern und das Treffen mit Zeitzeug*innen oder deren Angehöriger. 

Film 2: „KreBul: Der Todesmarsch von Volary“ (aus Tschechien)
Schilderung des Todesmarsches von 95 Frauen während des 2. Weltkrieges von Prachatice nach Slawa. Eine Überlebende, Renata Dindová, wird interviewt und erzählt als eine der wenigen Überlebenden von den Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Nationalsozialisten.  

Diskussion zu den Filmen, sowie zur Projektarbeit im Allgemeinen:

  • Die Vermittlung von Geschichte soll auf kognitiver und emotionaler Ebene geschehen. 
  • In nur seltenen Fällen bestehe Widerstand seitens der Lehrer*innen, Themen wie den Holocaust im Unterricht zu bearbeiten. Zudem sei auch die Akzeptanz der Bearbeitung bei den Eltern der Schüler*innen relativ hoch.  
  • Eine Herausforderung in der Vermittlung bestehe darin, dass sich die ethnische Zusammensetzung der Klassen verändere und dass die Geschichte z. B. Italiens nur teilweise auch die Geschichte der Familien der Schüler*innen sei, da diese ihre Wurzeln in anderen Staaten bzw. Kontinenten hätten.

Hate Speech

Mag.a Danja Aouf M.A.(SOS-Menschenrechte) in Kooperation mit Kübra Gümüsay (Publizistin und Aktivistin)

Die Wichtigsten Elemente von Hate Speech:

  1. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Rassismus, Sexismus, etc.) 
  2. Normalisierung von Diskriminierung (Wirklichkeit wird verzerrt dargestellt, es entsteht der Eindruck, die Mehrheit der Gesellschaft würde diese Meinung teilen. 
  3. Gleichsetzung (Menschen werden auf bestimmte Merkmale reduziert). 
  4. Verschwörungstheorien (Fakten werden „selbstgemacht“ – „confirmation bias“, „Fake News“, Lügen). 
  5. De-Realisierung (ignorieren von Fakten/Gegenargumenten, Behauptungen darüber wie die Welt „wirklich“ aussehen würde). 
  6. Gegenüberstellung („Wir“ und „die Anderen“, -„…die sind an allem schuld!“)

Wirkungen und Folgen von Hate-Speech:
Die Zivilgesellschaft wird geschwächt, Gewalt legitimiert. Zustimmung wird gekauft (Fake Profile, „Social Bots“…)

Diskussion:
Wer hat denn Interesse daran, das Hate-Speech existiert? Konzerne (Werbung), Plattformen (User verbringen viel Zeit hier…), Politik!? Warum gibt es für den IT-Bereich (existiert seit knapp 30 Jahren) und Social Medias keine ethischen Standards? Algorithmen (von Facebook, Instagram, Twitter…) müssen offengelegt werden. Ist man im Netz „Vogelfrei“? Es wurde versäumt in der Vergangenheit auch im Netz für klare Regeln/ethische Grundsätze zu sorgen. Es müssen Programme geschaffen werden, um Hate-Speech zu verhindern und zu sanktionieren.

Warum gibt es (so viel) Hass im Netz? 
Keine Emotionen mit dem Gegenüber, Kontakt findet nicht persönlich statt. Keine soziale Kontrolle/Beschämung/Beziehung möglich. Es herrscht Unverwundbarkeit/Unangreifbarkeit. Der sogenannte „Enthemmungseffekt“ entsteht – es geht darum ein Diskussionsklima zu „vergiften“ (toxische Enthemmung). Anonymität. Unsichtbarkeit (Empathie mit dem Gegenüber bleibt aus, keine Reaktionen). Asynchronität (zeitliche Verschiebung von Aktion/Reaktion, man bekommt Reaktion nicht mit, das geschriebene steht immer da. Konsequenzlosigkeit (keine Verantwortung/Sanktionen) Technische Faktoren (befinden uns in „Echo-Kammern“ – Reproduktion/Bestätigung unserer Meinung, Algorithmen bestimmen was wir sehen – Filterblasen). Wut als größter Motivator!

Input von Kübra Günüsay (Journalistin, Aktivistin, Web-Bloggerin) 
Hatte zuerst nicht das Gefühl der Hass hätte was mit ihr zu tun, sondern nur mit dem was sie sagt/tut/schreibt. Sie sieht die persönliche Begegnung als einzigen Weg um gegen „Hasser“ vorzugehen. Arbeitet daran im Netz eine menschenwürdige, achtsame Gesprächskultur zu schaffen.

Wie kann/soll man gegen Hate-Speech vorgehen bzw. nicht vorgehen? 
Gegenpositionen/Alternative Meinungen/Fakten/Konsequenzen (Gesetze/Anzeige für bspw. Verhetzung, Cybermobbing, Wiederbetätigung…) aufzeigen. Nachfragen (wie etwas genau gemeint ist).  Keinesfalls den Emotionen (der HasserInnen) hingeben oder im Affekt handeln. Nicht belehrend oder „von oben herab“ reagieren, nicht lächerlich machen. Solidarität mit Betroffenen statt gegen die TäterInnen. Verbündete suchen – aufmerksam machen. Verbergen/benennen/blockieren/melden von Posts/Kommentaren – „Flagging“. Nicht den Hass (weiter) verbreiten, sondern positives teilen/liken. Re-Framing (aus dem Rahmen der HaterInnen treten, andere Sprachbilder anwenden). Darüber sprechen, sichtbar machen. Humor, paradoxe Intervention. Als BetreiberIn einer Website/Forum: transparentes moderieren (Erklärung warum Beiträge gelöscht/blockiert werden, etc.)

Meine Geschichte – unsere Geschichte

Dipl. Päd. Hans Peter Graß, Friedensbüro Salzburg und Dr.in Armina Galijaš – Universität Graz Zentrum für Südosteuropäische Studien, Studien und Publikationen zum Thema Ex-Jugoslawien

Projekt Pioniri:
Hans-Peter Graß beschreibt die  Entstehungsgeschichte des Projektes Pioniri: WhyWar.at ist ein Projekt des Friedenbüros Salzburg zum Themenbereich „Krieg und Frieden“ für SchülerInnen, LehrerInnen und Interessierte aller Art. Gleichzeitig ist WhyWar.at eine inhaltliche Grundlage für Schulprojekte, in denen sich SchülerInnen jährlich mit einem konkreten Krieg auseinandersetzen, sich interaktiv austauschen und gemeinsame Handlungsperspektiven planen. WhyWar.at vermittelt Wissen über Inhalte, Ursachen und Hintergründe von Krieg, fordert zur Stellungnahme und Einmischung auf und sucht nach Lösungen und Handlungsperspektiven. 

Im Jahr 2011 stand der EX-Jugoslawienkrieg im Mittelpunkt der WhyWar.at Auseinandersetzung mit dem Projekte „pioniri“: Pioniere sind Menschen, die Themen aufgreifen, die anderen noch viel zu heiß sind, die den Mut haben Dinge anzusprechen, die noch hinter vorgehaltener Hand verhandelt werden und die etwas, was ihnen wichtig ist, tun, ohne zu wissen, wie es ausgehen wird. Eine Gruppe junger Salzburger Erwachsener, alle haben einen biografischen Bezug zu Ex-Yugoslawien (Gastarbeiterkinder, Kriegsflüchtlinge oder Bildungs- und ArbeitsmigrantInnen) haben sich als wahre Pioniere erwiesen, als sie beschlossen haben, gemeinsam die Kriege in Ex-Yugoslawien zu thematisieren, miteinander zu diskutieren und gemeinsam Workshops und Materialien auszuarbeiten und anzubieten. Sie setzen sich mit der eigenen Geschichte auseinander, die von Krieg, aber auch von friedlichen Bildern mitgeprägt wurden. Sie wurden mit der Geschichte und den unterschiedlichen Geschichtsdeutungen einer Gruppe/Ethnie/Nation konfrontiert, der sie sich mehr oder weniger zugehörig fühlen, mit der sie von außen identifiziert werden und die eine Stellung- oder auch Parteinahme von ihnen erwartet. Das Ergebnis dieses gemeinsamen Hinschauens liegt in einem Comic Booklet und der dazugehörigen DVD „pioniri – meine Geschichte – unsere Geschichte“ vor .


Missbrauchte Geschichte:
Es folgt ein Input von Armina Galijaš mit dem Thema „missbrauchte Geschichte“.

Stand der Menschenrechte in Mittelbosnien und Herzogowina am Beispiel der Gemeinde Maglaj – es berichtet Mirsad Mahmutagic, Bürgermeister von Maglaj:

Mit dem Unterzeichnen des Rahmenvertrages für Frieden in Bosnien und Herzogowina hat sich Bosnien verpflichtet, das höchste Niveau für den Schutz von Menschenrechten und grundlegenden Freiheiten zu erreichen: die Europäische Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten mit allen folgenden Protokollen wird direkt in das Rechtssystem von Bosnien und Herzogowina integriert. Zudem haben die Konvention und die Protokolle Vorrang vor den heimischen, rechtlichen Vorschriften. Das wird auf kommunaler Ebene besonders in folgenden Bereichen sichtbar:

  • Rechte von vertriebenen Leuten
  • Schutz vor nationalen Minderheiten
  • Meinungs- und Religionsfreiheit
  • Gleichstellung der Geschlechter
  • Schutz von Kriegsopfern
  • Kinderrechte
  • Rechte von LGBT 
  • Schutz von allem Formen der Diskriminierung

Herr Mahmutagic erörterte die erwähnten Rechte und Freiheiten am Beispiel seiner Gemeinde: Auf die Rückkehr der Einwohner_innen unterschiedlicher ethnischer Gruppen folgten keine diskriminierenden Vorfälle. Die Rechte von Vertriebenen sind durch Vorschriften auf föderaler und kantonaler Ebene vorgeschrieben und werden vollkommen eingehalten. Die Gemeinde hat eine Abteilung, die Unterstützung anbietet, beispielsweise im Bereich: Unterkunft, Gesundheitswesen, Bildungswesen und wirtschaftliche Absicherung. Mit dem Gesetz der nationalen Minderheiten ist festgehalten, dass 17 Minderheiten in Bosnien und Herzegowina leben. Alle sind in der Gemeinde Maglaj gänzlich einbezogen, genießen alle Rechte und Pflichten und sind allen anderen Einwohner_innen gleichgestellt! Die Gemeinde hat außerdem eine Abteilung eingerichtet, die Kriegsopfern Hilfe anbietet. Allerdings stellt die komplexe Organisation des Staates, sowie der Zuwachs von Armutsmigrant_innen die Umsetzung aller Antidiskriminierungsregelungen noch vor einige Herausforderungen. Die Kinderrechte sind hingegen auf einem sehr hohen Niveau (Bildung, Kultur und Sport).

Maglaj hat keine Nichtregierungsorganisation, die sich um die Bedürfnisse von LGBT kümmert. Zur Zeit gibt es in der Gemeinde keine Person, die sich als LGBT geoutet hat. Aber auch dahingegen stellt Mirsad Mahmutagic dar: Jede unserer Entscheidungen auf Gemeindeebene wird auf Basis antidiskriminierender Werte getroffen und Missverständnisse sollen durch Dialog gelöst werden.

Statement zu Menschenrechten für die Bewusstseinsregion

Dr. Alfred Zauner, Institut Alfred Zauner, Vize-Präsident Amnesty International Österreich

Zu Beginn wird im Kreisgespräch der mögliche Inhalt des Workshops abgesteckt und im Weiteren festgelegt. Die Teilnehmer_innen, unter ihnen auch Vertreter_innen der Bewusstseinsregion Mauthausen – Gusen - St. Georgen, beschließen ein gemeinsames Menschenrechte-Statement zu formulieren. Unter der Moderation Alfred Zauners wird zuerst eine Diskussionsrunde eröffnet bei der Inhalt und Funktion des Statements besprochen werden. Die zentralen Fragen dabei sind: 

  • Welche Botschaft soll das Statement vermitteln? 
  • An wen soll das Statement gerichtet sein? 
  • Wie soll das Statement publik gemacht werden?

Die Teilnehmer_innen beschließen, dass das Statement ein klares Zeichen gegen Rassismus und Ausgrenzung jeglicher Art sein soll. Die allgemeinen Menschenrechte sollen in den Fokus rücken. Sie möchten damit der alltäglichen Angst und dem Hass ein positives Stimmungsbild entgegensetzen. Die Gruppenteilnehmenden hoffen, dass gerade eine Message aus der Bewusstseinsregion, mit ihrem geschichtsträchtigen Hintergrund, die Möglichkeit hat, auch international Gehör zu finden. Es wird beschlossen, zwei Statements zu formulieren: 

  • Ein Statement für die Bewusstseinsregion und somit ein Statement nach innen: Eine Zukunftsvision und ein Leitbild für die Region, bzw. ein Arbeitsauftrag an die Politik. Ergebnis:

  • Statement nach innen:
    Wir arbeiten an der Entwicklung offener demokratischer Entscheidungsprozesse weiter. 
    • Dazu gehört:
    • die Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen 
    • ein laufender Auseinandersetzungsprozess soll die gesellschaftliche Verankerung der Menschenrechte vorantreiben
    • ein zentraler Ort dafür ist das regelmäßig wiederkehrende Menschenrechtesymposium
    • Die Region setzt sich zum Ziel eine starke Stimme für Menschenrechte in Österreich und in der Welt zu sein. 

  • Das zweite Statement richtet sich an den Bundespräsidenten und soll als Bitte, im Namen aller Teilnehmer_innen des Menschenrechtesymposiums, dem Präsidenten vorgelegt werden. Es soll am Ende des Symposiums allen Teilnehmer_innen gezeigt werden, damit auch die Zustimmung dafür eingeholt werden kann. Die Statements sollen auch medial verbreitet werden. Dazu soll eine Presseaussendung erfolgen. Weiters sollen sie auch mittels einer Luftballonaktion, die im Rahmen des Menschenrechtesymposiums stattfindet, verbreitet werden. Im Folgenden das Statement für den Bundespräsidenten: 

  • Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
    Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ersten internationalen Menschenrechte Symposium der Bewusstseinsregion Mauthausen – Gusen - St. Georgen  richten vor dem Hintergrund der belastenden Geschichte der Region an Sie die dringende Bitte: Geloben Sie keine Personen als Mitglieder der Bundesregierung an, welche in einem Nähverhältnis zum Rechtsextremismus stehen und sich nicht eindeutig und glaubhaft vom Gedankengut des Nationalsozialismus distanzieren. Wir sehen darin eine Bedrohung der Menschenrechte.